Seminare

  • Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und Wirtschaftsausschuss I

    Die Komplexität der Arbeit im Aufsichtsrat steigt kontinuierlich. Gleichzeitig verschärfen Gesetzgeber und Rechtsprechung die für die Mitglieder der Aufsichtsräte geltenden Haftungsregelungen. Die oben zitierte Aussage des Mitgliedes eines Aufsichtsrats einer großen Bank stellt deshalb eine Einladung zur Einleitung eines Haftungsprozesses gegen das Aufsichtsratsmitglied dar.

  • Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Kommunikation

    In diesem Modul wird ein wichtiger Schwerpunkt des deutschen Arbeitsrechts, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vermittelt. Die verschiedenen Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden eingehend erörtert, das System des Kündigungsschutzes wird vorgestellt, die unterschiedlichen Voraussetzungen und Arten der Kündigung sind Thema im individualrechtlichen Teil.
    Die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Kündigungen bilden das zweite Hauptthema dieses Seminars. Anhand von Praxisbeispielen üben die TeilnehmerInnen die richtige Verhaltensweise des Betriebsrats ein und gewinnen einen Eindruck über die Möglichkeiten und Grenzen der Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen.

  • Soziale und wirtschaftliche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte

    Die Kenntnis um die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats sind unabdingbare Voraussetzung für die aktive Interessenwahrnehmung für die ArbeitnehmerInnen. Der § 87 BetrVG, die „inhaltsschwerste“ Norm unseres Betriebsverfassungsgesetzes steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Mitbestimmungstatbestände dargestellt und die Möglichkeiten der Durchsetzung erörtert.

  • Vergütung von BR-, SBV- und JAV-Mitgliedern

    Wie sind Mandatsträger*innen der betrieblichen Mitbestimmung korrekt und rechtlich sauber zu vergüten?
    Der BGH hat am 10.01.2023 die Freisprüche für Vorstände von VW wegen angeblich überhöhter Betriebsratsvergütungen aufgehoben. Führt dies nun zu Kürzungen der Vergütungen von Mandatsträger*innen der Mitbestimmung durch die Arbeitgeber?

Die Seminare werden vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und stehen den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.