Arbeitsrecht für Beschäftigte

Die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auszubildenden, arbeitnehmerähnlichen Personen, Beamtinnen und Beamten sowie allen anderen Menschen, die im Arbeitsleben tätig sind (zusammen „Beschäftigte“), ist unsere Leidenschaft. Durch langjährige Tätigkeit im Arbeitsrecht sowie kontinuierliche Weiterbildung sind wir jederzeit in der Lage, Beschäftigten schnell, kompetent und auf den Punkt zu helfen. Wir beraten im Hintergrund oder übernehmen die Vertretung von A bis Z. Wie wir Ihnen am besten zur Seite stehen können? Sprechen Sie uns einfach an, und wir finden es gemeinsam heraus!

  • Abfindung

    Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann auf unterschiedliche Art und Weise vollzogen werden. So ist neben der einseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch eine Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen etwa durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich. Unabhängig davon, durch welches Instrument das Arbeitsverhältnis einer Beendigung zugeführt werden soll, stellt sich regelmäßig für beide Arbeitsvertragsparteien die Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung zu zahlen ist. Bei der Abfindung handelt es sich grundsätzlich um eine Entschädigungszahlung an den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wann aber ist eine Abfindung zu zahlen und worauf gilt es bei einer Abfindungszahlung zu achten? Antworten auf häufige…

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  • Arbeitsvertrag

    Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Darin werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien vereinbart. Eine allgemeine Definition des Arbeitsvertrages findet sich in § 611a BGB. Auch wenn nicht jeder Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss, sind nach § 2 NachwG die wesentlichen Vertragsbedingungen von dem Arbeitgeber schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Ein Schriftformgebot oder andere Anforderungen können sich darüber hinaus insbesondere für bestimmte Arten von Arbeitsverträgen, wie etwa befristete Arbeitsverträge aus speziellen Regelungen ergeben. Antworten auf häufige Fragestellungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

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Beratung und Unterstützung

Als vertrauensvolle Berater unterstützen wir Sie umfassend und unmittelbar direkt an der Verhandlungsfront oder auf Wunsch auch ganz diskret im Hintergrund. Wir setzen Ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung und bei persönlichen Verhandlungen durch und sichern Ihre Ansprüche bei der Beendigung Ihres Dienstvertrags.
Prozessual können wir unsere Mandanten bundesweit in allen Instanzen anwaltlich vertreten. Hierbei kommt Ihnen unsere vielschichtige Erfahrung zugute.